Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Hotelvertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) wurden von der MSF Hotel Management Kft. (Sitz: 1103 Budapest, Kőér u. 3/F., im Folgenden: Dienstleister) einseitig zum Zweck des Abschlusses mehrerer Verträge über die Erbringung bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Hotels mit der Anschrift 9400 Sopron, Lővér krt. 37. (im Folgenden: Hotel) festgelegt.

Diese AGB gelten für den Dienstleister, für Personen, die mit dem Hotel einen Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen abschließen (im Folgenden: Gäste), sowie für sonstige Dritte, die die Gäste begleiten, und regeln die wesentlichen Elemente des Rechtsverhältnisses zwischen diesen Parteien.

Diese AGB gelten nicht für Dienstleister, Händler oder Vermittler, die die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen im Rahmen eines beliebigen Rechtsverhältnisses gegenüber Dritten erbringen oder zu diesem Zweck tätig werden.

Der Gast akzeptiert diese AGB durch die Bestellung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung.

1.2. Diese AGB sind auf die in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsverhältnisse anzuwenden, soweit nicht ein Vertrag oder eine andere zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorsieht.

1.3. Der Dienstleister unternimmt vor der Anwendung der Bestimmungen dieser AGB sowie im Falle von Änderungen derselben alles Zumutbare, damit die von ihrem Geltungsbereich betroffenen Personen deren Inhalt kennenlernen und akzeptieren. Unter Berücksichtigung des § 6:78 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet sich der Dienstleister, die andere Vertragspartei gesondert über jene allgemeine Vertragsbedingung zu informieren, die wesentlich von den gesetzlichen Vorschriften oder der üblichen Vertragspraxis abweicht.

1.4. Der Dienstleister informiert den Gast darüber, dass die jeweils gültige Fassung dieser AGB an folgenden Orten verfügbar ist: im Internet: https://hotelszieszta.hu/altalanos-szallodai-szerzodeses-feltetelek; physisch: an der Rezeption des Hotels.

1.5. Diese AGB gelten bis zu ihrem Widerruf oder bis zu ihrer einseitigen Änderung durch den Dienstleister.

2. Vertragsparteien, Gegenstand der Dienstleistung

2.1. Der Dienstleister erbringt die im Hotel verfügbaren Dienstleistungen gegenüber dem Gast gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen und zu den darin festgelegten Preisen. Der Dienstleister ist in erster Linie zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet, während der Gast zur Zahlung der Gebühr für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet ist.

2.2. Unter Dienstleistungen sind alle vom Dienstleister erbrachten Beherbergungs-, Verpflegungs-, Wellness- oder sonstigen Dienstleistungen zu verstehen, die vom Gast oder einem Dritten gegen Zahlung der festgelegten Vergütung in Anspruch genommen werden können (im Folgenden: Dienstleistung).

2.3. Der Gast ist verpflichtet, die im Voraus festgelegte Gebühr für die Dienstleistungen bis zum festgelegten Zeitpunkt an den Dienstleister zu entrichten, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen vom Gast selbst oder von mit ihm anreisenden Dritten in Anspruch genommen wurden. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes wird auch nicht dadurch beeinflusst, ob die Dienstleistungen vom Gast selbst oder von einem in seinem Namen handelnden Dritten bestellt wurden. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

3. Bestellung der Dienstleistung, Zustandekommen des Vertrages

3.1. Der Gast ist berechtigt, beim Dienstleister mündlich oder schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail, über die Website) oder auf anderem elektronischem Wege eine Angebotsanfrage zu stellen. Der Dienstleister sendet innerhalb von 48 Stunden schriftlich ein Angebot als Antwort auf die Angebotsanfrage, das die wesentlichen Umstände bezüglich der Dienstleistung enthält (im Folgenden: Angebot). Der Dienstleister ist ab dem Versand bzw. Zugang des Angebots für 48 Stunden an dieses gebunden, d. h. der Gast muss das erhaltene Angebot innerhalb dieses Zeitraums annehmen oder ablehnen (Bindungswirkung des Angebots). Nach Ablauf dieser 48 Stunden erlischt die Bindungswirkung des Dienstleisters.

3.2. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt zwischen dem Dienstleister und dem Gast ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast innerhalb der in Punkt 3.1 genannten Frist schriftlich oder über eine Online-Plattform vorgenommenen Buchung durch den Dienstleister zustande (einschließlich einer über einen elektronischen Kanal versandten schriftlichen Bestätigung). Dies gilt als zwischen den Parteien schriftlich geschlossener Vertrag.

3.3. Eine mündlich erteilte Bestellung und/oder Änderung einer Bestellung begründet nur dann eine vertragliche Verpflichtung, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde. Eine mündlich vorgenommene Buchung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister hat keine Vertragswirkung.

3.4. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass den Dienstleister keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss bzw. zur Erbringung der Dienstleistung trifft. Der Dienstleister kann das Angebot oder das Dienstleistungsbegehren des Gastes nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen, ohne dass ihm gegenüber dem Gast daraus eine Verpflichtung entsteht.

3.5. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung wird für den in der Angebotsbestätigung angegebenen bestimmten Zeitraum geschlossen.

3.6. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums endgültig und teilt dies dem Dienstleister mit, ist der Dienstleister berechtigt, den im Vertrag vereinbarten vollständigen Gegenwert der Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleister ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das vom Gast verlassene und dadurch frei gewordene Zimmer erneut an einen anderen Gast zu vermieten oder anderweitig darüber zu verfügen. Der abreisende Gast akzeptiert ausdrücklich, dass er in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend machen kann. Wenn der Gast zusätzliche beim Dienstleister bestellte Dienstleistungen (insbesondere, aber nicht ausschließlich Wellness-, Kosmetik- und sonstige Dienstleistungen) nicht innerhalb der für die jeweiligen Dienstleistungen geltenden Stornierungsfrist beim dafür bestimmten Vertreter oder Beauftragten des Dienstleisters storniert oder die angegebenen Dienstleistungen nicht stornierbar sind, ist der Dienstleister berechtigt, 100 % des zuvor angegebenen Preises dieser Dienstleistungen als Vertragsstrafe gegenüber dem Gast geltend zu machen.

3.7. Der Gast bzw. die mit ihm anreisenden Personen sind verpflichtet, dem Dienstleister vor der Inanspruchnahme der Dienstleistungen die gesetzlich vorgeschriebenen Daten zur Verfügung zu stellen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, ihre Identität ordnungsgemäß nachzuweisen und die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen abzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten ist der Gast nicht berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistung zu beginnen.

4. Beginn und Ende der Beherbergung /Check-in; Check-out/

4.1. Der Gast ist berechtigt, die von ihm gebuchten und vom Dienstleister bestätigten Zimmer ab 15:00 Uhr des im Vertrag über die Dienstleistung festgelegten Tages zu beziehen und bis 10:00 Uhr des Tages entsprechend der vereinbarten Aufenthaltsdauer zu nutzen.

4.2. Der Dienstleister gewährt dem Gast abhängig von der Auslastung des Hotels und gegen Entgelt die Möglichkeit einer frühen Anreise bzw. einer späten Abreise. Die hierfür geltende Gebühr wird vom Dienstleister gemäß den Bestimmungen über die Preisgestaltung veröffentlicht. Der Dienstleister gewährleistet die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung bei später Anreise, wenn der Gast dies dem Dienstleister oder dessen Vertreter (z. B. Rezeption) rechtzeitig, spätestens jedoch am Tag vor der Anreise, eindeutig mitteilt.

4.3. Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast bis 23:59 Uhr des im Vertrag vorgesehenen Tages nicht im Hotel erscheint und sich nicht an der Rezeption eincheckt.

5. Verlängerung der Beherbergung

5.1. Der Gast ist berechtigt, den Vertrag über die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommene Beherbergungsleistung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zu verlängern. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass Voraussetzung hierfür die vollständige Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen oder bestellten Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleister ist. Der Dienstleister stellt dem Gast für die Verlängerung der Dienstleistung ein gesondertes Formular zur Verfügung.

5.2. Verlässt und räumt der Gast das Zimmer am bei der Anmeldung als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 10:30 Uhr, ist der Gast verpflichtet, die gemäß Preisliste festgelegte Gebühr für den „Late Check-out“ zu entrichten. Räumt der Gast das Zimmer auch bis 15:00 Uhr nicht und hat der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor schriftlich zugestimmt, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen; gleichzeitig endet die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung.

6. Preise

6.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Gast eindeutig, leicht erkennbar und gut lesbar über die Preise der von ihm erbrachten Dienstleistungen zu informieren. Der Dienstleister erfüllt diese Verpflichtung wie folgt: (i) die Zimmerpreise (Rack Rate) werden in den Hotelzimmern und an der Rezeption des Hotels ausgehängt, (ii) die Preislisten für sonstige Dienstleistungen befinden sich in den jeweiligen Hotelbereichen (Restaurant, medizinische Abteilung, Wellness). Die Preisliste enthält die tatsächlich zu zahlenden Preise einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger verpflichtender Abgaben, wobei die veröffentlichten Preise die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten, jedoch nicht die Fremdenverkehrsabgabe, die vor Ort zu entrichten ist.

6.2. Der Dienstleister kann seine veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (beispielsweise aufgrund von Paketpreisen oder sonstigen Ermäßigungen). Hat der Gast eine Unterkunft gebucht und diese vom Dienstleister schriftlich bestätigt bekommen, darf der Dienstleister den für diese Unterkunft bestätigten Preis nicht mehr ändern.

6.3. Der Gast kann sich jederzeit vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung an der Rezeption des Hotels über die Preise der Dienstleistungen informieren.

6.4. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gesetzlich geltenden Steuersatz der in den Preisen enthaltenen Steuern (MwSt., Fremdenverkehrsabgabe) an. Der Dienstleister ist berechtigt, aufgrund von Änderungen der geltenden Steuergesetze (MwSt., Fremdenverkehrsabgabe) entstehende Mehrbelastungen nach vorheriger Mitteilung auf die Vertragspartei umzulegen.

6.5. Das Hotel berechnet in seinem Restaurant, Café, Wellness-Bar sowie beim Zimmerservice eine Servicegebühr von 10 %. Die Servicegebühr für Bankettleistungen (Speisen und Getränke) beträgt 10 %.

6.6. Trotz größter Sorgfalt des Dienstleisters (z. B. Systemfehler, Fehler bei Aktualisierungen usw.) kann es vorkommen, dass auf der Website des Dienstleisters ein fehlerhafter Preis angezeigt wird, der erheblich vom tatsächlichen Preis abweicht. Ein Preis gilt als offensichtlich fehlerhaft, wenn er erheblich vom allgemein bekannten und allgemein anerkannten Preis der Dienstleistung oder des Produkts abweicht. Bei einem fehlerhaften Preis ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Dienstleistung zu diesem Preis zu verkaufen, sondern kann den Verkauf zum korrekten tatsächlichen Preis anbieten. Nach Kenntnis des tatsächlichen Preises kann der Gast entscheiden, ob er die Unterkunft zum tatsächlichen Preis buchen oder von seiner Buchungsabsicht Abstand nehmen möchte.

Nach der ungarischen Rechtsprechung gilt eine Abweichung von 50 % vom Marktwert des jeweiligen Produkts oder der Dienstleistung als erhebliche Abweichung. Bei der Beurteilung eines fehlerhaften Preises ist das Verhalten eines Verbrauchers zugrunde zu legen, der mit der unter den gegebenen Umständen allgemein zu erwartenden Aufmerksamkeit und Sorgfalt handelt. Bei einem fehlerhaften Preis liegt zwischen dem tatsächlichen Marktpreis der Dienstleistung und dem fehlerhaften Preis ein auffälliges Missverhältnis vor, das auch für einen durchschnittlichen Verbraucher erkennbar sein muss. Gemäß § 6:98 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch kann die benachteiligte Partei den Vertrag anfechten, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein auffällig großes Missverhältnis besteht.

7. Angebote, Ermäßigungen

7.1. Aktuelle Angebote und Ermäßigungen werden auf der Website des Hotels veröffentlicht. Die veröffentlichten Ermäßigungen gelten immer für individuelle Zimmerbuchungen.

7.2. Die veröffentlichten Ermäßigungen können nicht mit anderen Ermäßigungen kombiniert werden.

7.3. Bei der Buchung von Produkten des Dienstleisters, die besonderen Bedingungen unterliegen, bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen werden die jeweiligen Bedingungen in einem individuellen Vertrag festgelegt.

7.4. Der Gast kann die jeweiligen Ermäßigungen gemäß den dort angegebenen Bedingungen in Anspruch nehmen.

8. Kinderermäßigungen

8.1. Für Kinder werden bei Unterbringung im selben Zimmer wie die Eltern folgende Ermäßigungen für Unterkunft und Verpflegung gewährt:

  • 0 – 3,99 Jahre: kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistung
  • 4 – 11,99 Jahre: 50 % Ermäßigung auf den Preis pro Person und Nacht

8.2. Ein Zustellbett kann nur in bestimmten Zimmertypen aufgestellt werden.

8.3. Ein Wunsch nach einem Zustellbett muss im Voraus, gleichzeitig mit der Buchung, mit dem Dienstleister abgestimmt werden.

8.4. Kinder- und Familienermäßigungen für weitere Zimmertypen finden Sie unter https://hotelszieszta.hu/kiemelt-ajanlatok.

9. Stornierungsbedingungen

9.1. Sofern der Dienstleister in seinem Angebot keine abweichende Bedingung festgelegt hat, kann die Buchung bis 2 Tage vor der Anreise kostenlos schriftlich storniert werden. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Frist oder bei unterlassener Stornierung berechnet das Hotel 50 % des Preises der bestellten Dienstleistungen als Vertragsstrafe.

9.2. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie (durch Genehmigung der Belastung der Kreditkarte) oder auf eine andere im Vertrag vorgesehene Weise gesichert hat, endet die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung am 7. Tag nach Eingang der Buchung.

9.3. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Vorauszahlung gesichert hat und am Anreisetag nicht erscheint (und der Gast auch keine schriftliche Stornierung sendet), ist der Dienstleister berechtigt, den gemäß Vertrag festgelegten vollständigen Betrag der geleisteten Vorauszahlung als Vertragsstrafe geltend zu machen. In diesem Fall hält der Dienstleister die Unterkunft für die Vertragspartei bis 10:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages frei; danach endet die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung.

9.4. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei der Buchung von Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen unterliegen – beispielsweise Aktionsangebote –, bei Gruppenreisen oder Veranstaltungen sowie in besonders nachfragestarken Zeiträumen von den oben genannten Bedingungen abweichende Bedingungen in einem individuellen Vertrag festzulegen. Diese Bedingungen werden vom Dienstleister in geeigneter Weise mitgeteilt.

9.5. Wellnessleistungen können bis 2 Stunden vor ihrer Inanspruchnahme storniert werden. Restaurantleistungen können bis 24 Stunden vor ihrer Inanspruchnahme storniert werden. Erfolgt bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stornierung, ist der Dienstleister berechtigt, 100 % des Betrags der bestellten Dienstleistung dem Konto des Gastes zu belasten.

9.6. Im Leistungspaket enthaltene Mahlzeiten können nicht storniert und nicht in Bargeld umgetauscht werden.

10. Ablehnung der Vertragserfüllung, Beendigung der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen

10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Beherbergungsleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

  • der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Zimmer bzw. die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
  • der Gast sein Zimmer am bei der Anmeldung als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 11:30 Uhr räumt und verlässt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor zugestimmt hat;
  • der Gast sich hinsichtlich der Sicherheit und Ordnung der Unterkunft bzw. gegenüber deren Mitarbeitern anstößig oder grob verhält, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder nach Einschätzung des Dienstleisters ein bedrohliches, beleidigendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten zeigt;
  • der Gast die Sicherheitsvorschriften, Hausordnung und sonstigen Regelungen des Hotels nicht einhält – z. B. an einem verbotenen Ort raucht und dies trotz Aufforderung nicht beendet oder beispielsweise gegen COVID-Regelungen verstößt;
  • der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet oder Symptome einer ansteckenden Krankheit aufweist (z. B. COVID).

10.2. Kann der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund höherer Gewalt („vis major“) nicht erfüllt werden, endet der Vertrag.

11. Zahlungsweise, Garantie

11.1. Für die Dienstleistungen stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Barzahlung vor Ort in Forint oder Euro, akzeptierte Bankkartenzahlung, Überweisung oder Online-Zahlung. Die Online-Zahlung ist ausschließlich in Forint möglich. Bei der Umrechnung der Zimmerpreise wird der am Anreisetag gültige Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank angewendet.

11.2. Bei Banküberweisung ist der Gast – sofern mit dem Dienstleister keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – verpflichtet, den Gegenwert der bestellten Dienstleistungen vor dem im Angebot angegebenen Tag auf das Bankkonto des Hotels zu überweisen, sodass der Betrag bis zum Zahlungstermin dem Bankkonto des Hotels gutgeschrieben wird, oder die Überweisung durch eine unwiderrufliche Erklärung des kontoführenden Kreditinstituts des Gastes nachzuweisen, die die erfolgte Überweisung bestätigt.

11.3. Die Garantie einer individuellen Zimmerbuchung kann durch Angabe der Bankkartendaten und Genehmigung der Belastung oder durch Vorauszahlung erfolgen.

11.4. Weitere Zahlungsmöglichkeiten vor Ort: Széchenyi-Erholungskarte, vom Hotel und/oder seinen Vertragspartnern ausgestellte Gutscheine.

11.5. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner oder Gast eine Garantie für die Begleichung von zusätzlichen Dienstleistungen zu verlangen, die der Gast vor Ort in Anspruch genommen hat, also für vor Ort entstandene Leistungen über die bestellten Dienstleistungen hinaus. Diese Garantien können wie folgt aussehen:
(a) Kreditkartengarantie: Abhängig von der Aufenthaltsdauer wird eine Kaution festgelegt, die bis zur Abreise auf der Kreditkarte blockiert wird,
(b) Vorauszahlung auf Dienstleistungen: Die Kaution kann bei Anreise auch bar bezahlt werden. Der nicht verbrauchte Betrag wird bei der Abreise zurückerstattet; der Gast ist nicht berechtigt, auf diesen Betrag Zinsen zu verlangen.

Eine Zahlungsreklamation des Karteninhabers (Gastes) muss vom Gast unmittelbar nach Inanspruchnahme der Dienstleistung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitgeteilt werden. Der Dienstleister entscheidet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Reklamation über Art und Höhe einer etwaigen Entschädigung.

12. Garantie der Unterbringung

12.1. Kann das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen aus eigenem Verschulden (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen, ist der Dienstleister verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten unverzüglich für eine alternative Unterbringung des Gastes zu sorgen.

12.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen zum darin bestätigten Preis und für die darin festgelegte Dauer – bzw. bis zur Beendigung des Hinderungsgrundes – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen bzw. anzubieten.

12.3. Wenn der Dienstleister seine Verpflichtungen vollständig erfüllt oder der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft angenommen hat, kann der Gast keinerlei Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen.

13. Bestimmungen über Haustiere

13.1. Haustiere dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Dienstleisters auf das Hotelgelände gebracht werden. Die Erteilung der Genehmigung entbindet den Gast jedoch nicht von der Zahlung des Haustierzuschlags und der Einhaltung der für Haustiere geltenden Regeln.

Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung, spätestens jedoch innerhalb eines Tages vor der Anreise, dem Dienstleister mitzuteilen, dass er beabsichtigt, ein Haustier auf das Hotelgelände mitzubringen.

Der Gast ist verpflichtet, die zuvor genehmigten und von ihm mitgebrachten Haustiere während des gesamten Aufenthalts ständig zu beaufsichtigen. Ein Haustier darf nur in den Gemeinschaftsbereichen mitgeführt oder transportiert werden, die für den Zugang zu dem vom Gast genutzten Zimmer geeignet sind; andere Räumlichkeiten dürfen nicht genutzt werden. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist es verboten, Haustiere in das Restaurant, das Schwimmbad oder die Sauna mitzunehmen oder dort zu halten.

Für das Mitbringen eines Haustieres auf das Hotelgelände ist ein Haustierzuschlag zu entrichten, dessen genaue Höhe in der vom Dienstleister angewandten Preisliste angegeben ist.

13.3. Bringt der Gast ein Haustier auf das Hotelgelände, für das keine vorherige ausdrückliche Genehmigung des Dienstleisters eingeholt wurde, und wird die für das Haustier zu entrichtende Gebühr nicht beglichen, ist der Dienstleister berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

13.2. Der Gast haftet uneingeschränkt und objektiv für sämtliche Schäden, die durch das von ihm mitgebrachte Haustier verursacht werden, und ist außerdem verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die daraus entstehen, dass der Gast das Haustier auf das Hotelgelände mitgebracht hat. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine zusätzliche Reinigung. Die genauen Preise der den Kosten zugrunde liegenden Dienstleistungen sind in der Preisliste des Dienstleisters enthalten. Der Gast ist berechtigt, die durch das Haustier verursachten Schäden bis zur Abreise mit dem Vertreter des Dienstleisters abzustimmen bzw. zu bestreiten. Danach ist der Dienstleister berechtigt, gleichzeitig mit der Schlussrechnung eine Rechnung auszustellen und seine Forderung gegenüber dem Gast geltend zu machen. Der Gast akzeptiert diese Abrechnungsweise ausdrücklich durch Kenntnisnahme und Annahme dieser AGB.

14. Rechte und Pflichten des Gastes

14.1. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages und die Zahlung der entsprechenden Vergütung erwirbt der Gast das Recht zur üblichen und bestimmungsgemäßen Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten sowie zur üblichen und bestimmungsgemäßen Nutzung der Einrichtungen, die den Gästen vom Beherbergungsbetrieb üblicherweise und ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, sowie auf die übliche Bedienung während der angegebenen Öffnungszeiten.

14.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts in der Unterkunft eine Beschwerde über die Erbringung der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen einreichen. Der Vertreter oder Beauftragte des Dienstleisters nimmt über die Beschwerde ein schriftliches Protokoll auf und verpflichtet sich, die Beschwerde zu untersuchen und zu beheben. Der Dienstleister behandelt Reklamationen individuell. Der Gast kann eine schriftliche Beschwerde unter folgender Adresse und über folgende Kontaktdaten einreichen:

  • Hotel Szieszta / MSF Hotel Management Kft.
  • 9400 Sopron, Lővér krt. 37.
  • Telefon: +36-99/314 260
  • Email: [email protected]

14.3. Das Recht des Gastes, gegenüber dem Dienstleister eine Beschwerde einzureichen, erlischt nach der Abreise aus der Unterkunft, wobei das Recht des Gastes, eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen, unberührt bleibt.

14.4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum in der Bestätigung angegebenen Termin oder bei Beendigung des Beherbergungsvertrages zu bezahlen.

14.5. Wenn Gäste Lebensmittel oder Getränke in das Hotel mitbringen und diese in öffentlichen Bereichen konsumieren, ist der Dienstleister berechtigt, hierfür eine angemessene, gemäß der Preisliste festgelegte Vergütung zu berechnen (sogenanntes „Korkgeld“ bei Getränken). Es ist Hotelgästen untersagt, Speisen oder Getränke aus den gastronomischen Einrichtungen des Hotels, die vom Dienstleister serviert oder angeboten werden, aus dem Hotel mitzunehmen.

14.6. Vor der Nutzung von ungewöhnlichen oder nicht für den täglichen Bedarf bestimmten elektrischen Geräten, die der Gast auf das Hotelgelände mitgebracht hat oder die nicht zu den üblichen Reiseutensilien gehören, muss der Gast bei seiner Ankunft die schriftliche Genehmigung des Dienstleisters für deren Nutzung einholen. Ohne diese Genehmigung dürfen die in diesem Punkt genannten Geräte nicht benutzt werden.

14.7. Fahrzeuge von Hotelgästen können gegen Gebühr auf unserem nicht überdachten, mit einer Schranke versehenen, jedoch nicht bewachten Parkplatz abgestellt werden. Die jeweils geltende Gebühr ist der an der Rezeption ausliegenden Preisliste bzw. https://hotelszieszta.hu/altalanos-informaciok zu entnehmen. Der Dienstleister schließt jegliche Haftung für Schäden an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen oder an darin befindlichen Gegenständen aus, einschließlich insbesondere, aber nicht ausschließlich, Einbruch in das Fahrzeug und Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs sowie durch Naturereignisse verursachte Schäden.

14.8. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Wertsachen, die der Gast in den Zimmern zurücklässt.

14.9. Auf dem Parkplatz und in der Tiefgarage sind die Vorschriften der gemeinsamen Verordnung Nr. 1/1975 (II. 5.) KPM-BM über die Regeln des Straßenverkehrs (KRESZ) einzuhalten; die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 5 km/h. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Dienstleister nicht für Schäden am Fahrzeug des Gastes haftet, die auf dem Hotelgelände entstehen.

14.10. Auf dem gesamten Hotelgelände ist das Wegwerfen von Abfällen verboten! Der Gast ist verpflichtet, Abfälle auf dem Hotelgelände bzw. in den Zimmern in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen. Bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung dieser Verpflichtung ist der Dienstleister berechtigt, den Gast zur Einhaltung seiner Verpflichtung aufzufordern und die durch den Verstoß verursachten Schäden sowie zusätzliche Kosten vom Gast zu verlangen.

14.11. Es ist verboten, Möbel aus dem Zimmer bzw. aus dem Gebäude zu entfernen oder umzustellen.

14.12. Die auf dem Gelände des Hotels (Komplexes) befindlichen Geräte und Einrichtungen dürfen vom Gast bzw. von jeder anderen Person ausschließlich auf eigene Verantwortung und unter verbindlicher Einhaltung der in den ausgehängten Bedienungs-/Nutzungshinweisen beschriebenen Vorschriften benutzt werden. Der Aufenthalt auf dem gesamten Hotelgelände erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die aus einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung entstehen, haftet der Dienstleister nicht.

14.13. Gäste oder andere Personen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen rauchen. Gemäß dem Gesetz XLII von 1999 zum Schutz von Nichtrauchern ist das Rauchen in den geschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich der Gästezimmer) sowie in den Gemeinschaftsbereichen verboten. Der Dienstleister hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen entsprechende Hinweisschilder angebracht, die auf die Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam machen. Mitarbeiter und Vertreter des Dienstleisters sind berechtigt, Gäste sowie andere Personen, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten und gegen diese Verpflichtung verstoßen, zunächst auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen bzw. zur Beendigung des rechtswidrigen Verhaltens aufzufordern. Gäste sowie alle anderen Personen auf dem Hotelgelände sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und entsprechende Aufforderungen einzuhalten. Kommt die aufgeforderte Person der Aufforderung nicht nach, ist der Dienstleister berechtigt, den ihm daraus entstandenen Schaden sowie zusätzliche Kosten gegenüber der vertragsbrüchigen Person geltend zu machen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist er berechtigt, aufgrund des Verstoßes auferlegte Bußgelder, Gebühren oder sonstige Zahlungsverpflichtungen geltend zu machen.

Wenn der Gast nachweislich gegen die oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen verstößt, ist er verpflichtet, dem Betreiber des Hotels eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 HUF zu zahlen. Der Betreiber des Hotels ist berechtigt, diesen Betrag dem Zimmerkonto des Gastes zu belasten; der Gast ist verpflichtet, ihn spätestens bei der Abreise zu bezahlen.

14.14. Im Falle eines Brandes sind die im Hotel anwesenden Personen verpflichtet, unverzüglich die Rezeption zu informieren und erforderlichenfalls die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr zu ergreifen.

14.15. Gäste, die die Zimmer sowie die gemeinsam genutzten Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände des Hotels gemeinsam benutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.

14.16. Es ist verboten, Feuerwerkskörper oder andere Produkte mit ähnlicher Verwendung auf das Hotelgelände mitzubringen oder dort zu verwenden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Dienstleister nach Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigung zuvor schriftlich zugestimmt hat. Für den Besitz, die Verwendung der in diesem Punkt genannten Gegenstände oder für daraus entstehende Schäden oder Situationen übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung und gilt in keiner Weise als an deren Nutzung oder Besitz beteiligt. Die Bestimmungen dieses Punktes gelten entsprechend für den Besitz oder die Nutzung von Geräten oder Gegenständen (… etc.), deren Einfuhr auf das Hotelgelände einer behördlichen oder sonstigen Genehmigung bedarf.

14.17. Alle Bereiche des Hotels und alle darin befindlichen Geräte und Einrichtungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Spa- und Wellnessbereich, sind bestimmungsgemäß und auf eigene Verantwortung zu nutzen, wobei insbesondere die erhöhte Rutschgefahr in Bereichen in der Nähe von Wasser/Schwimmbecken zu beachten ist. Für Unfälle, die daraus oder aus der Nutzung des Pool- und Saunabereichs (Spa- oder Wellnessbereich) entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

14.18. Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihm beaufsichtigte Minderjährige, die auf das Hotelgelände mitgebracht wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, nur unter seiner Aufsicht im Hotel aufhalten. Für durch Minderjährige verursachte Schäden haftet die aufsichtsführende Person bzw. die Person, die den Minderjährigen nachweislich ins Hotel gebracht hat. Die Saunen des Hotels dürfen aus gesundheitlichen Gründen von Kindern nicht besucht werden; die Aufsicht über Kinder liegt diesbezüglich in der Verantwortung der aufsichtsführenden Person. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten entsprechend für den Aufenthalt bzw. die Schadensverursachung durch Personen mit beschränkter oder voller Geschäftsfähigkeit.

14.19. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister während seines Aufenthalts oder im Zusammenhang damit entstandene Schäden unverzüglich zu melden und gleichzeitig mit der Meldung alle erforderlichen Daten, Tatsachen und Umstände mitzuteilen.

14.20. Der Dienstleister informiert hiermit die im Hotel anwesenden Personen darüber, dass er aus Gründen des Vermögensschutzes auf dem Hotelgelände ein geschlossenes Kamerasystem betreibt.

15. Schadensersatzhaftung der Vertragspartei

Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder einem Dritten aufgrund eines Verschuldens des Gastes, seines Begleiters oder anderer unter seiner Verantwortung stehender Personen entstehen. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, seinen Schaden unmittelbar gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen.

16. Rechte und Pflichten des Dienstleisters

16.1. Erbringung der aufgrund des Vertrages bestellten Unterkunfts- und sonstigen Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards.

16.2. Prüfung der schriftlichen Beschwerde des Gastes und Ergreifung der zur Behebung des Problems erforderlichen Maßnahmen sowie deren schriftliche Dokumentation.

16.3. Im Interesse der Ruhe unserer Gäste ist es auf dem Hotelgelände sowie auf den Terrassen nach 22:00 Uhr verboten, Lärm zu verursachen. Dies umfasst auch störend lautes Fernsehen oder Musikhören in den Zimmern sowie lautes Musizieren in der Lobby. Für die Einhaltung dieser Regel ist das Hotelpersonal verantwortlich. Eine Ausnahme bilden im Voraus vereinbarte Musik- und Tanzveranstaltungen.

16.4. Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für in Anspruch genommene oder im Vertrag bestellte, aber nicht in Anspruch genommene, vertragsstrafenpflichtige Dienstleistungen nicht nachkommt, steht dem Dienstleister zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht an den persönlichen Eigentumsgegenständen des Gastes zu, die dieser mit ins Hotel gebracht hat.

16.5. Der ständig besetzte Portier-/Sicherheitsdienst auf dem Gelände des Komplexes ist berechtigt, ein- und ausgehende Gäste zu kontrollieren und ihre Identität festzustellen.

16.6. Bei Bedarf ist der Sicherheitsdienst berechtigt, den Verkehr auf dem Gelände des Komplexes zu regeln.

17. Schadensersatzhaftung des Dienstleisters

17.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem im Hotel wohnenden Gast durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung seiner Sachen entstehen, sofern der Gast diese im vom Dienstleister bestimmten Safe deponiert oder einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, den der Gast als zur Entgegennahme seiner Sachen berechtigt ansehen durfte.

17.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die aufgrund eines unabwendbaren Grundes außerhalb des Einflussbereichs der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters eingetreten sind oder die vom Gast selbst verursacht wurden.

17.3. Der Dienstleister kann Bereiche auf dem Gelände des Komplexes bestimmen, die Gäste nicht betreten dürfen. Für Schäden oder Verletzungen, die ein Gast in solchen Bereichen erleidet, haftet der Dienstleister nicht.

17.4. Für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn er diese ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen oder die Übernahme zur Aufbewahrung ausdrücklich verweigert hat oder der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Vorschriften haftet. In diesem Fall obliegt die Beweisführung dem Gast.

17.5. Der Dienstleister haftet ferner nicht für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstehen.

17.6. Der Dienstleister haftet auch dann nicht für Schäden, wenn die Nutzung der Wellness- oder Sporteinrichtungen des Hotels während einer aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder zur Einhaltung gesundheitlicher Vorschriften angeordneten Wartung eingeschränkt oder nicht gestattet ist.

17.7. Der Dienstleister kann dem Gast die Entwendung von Zimmerausstattung auch nach dessen Abreise in Rechnung stellen.

18. Krankheit und Tod des Gastes

18.1. Wenn der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bietet der Dienstleister ärztliche Hilfe an.

18.2. Im Falle einer Erkrankung/eines Todes des Gastes kann der Dienstleister vom Angehörigen, Erben bzw. Rechnungsschuldner des erkrankten/verstorbenen Gastes eine Kostenkompensation verlangen, insbesondere für etwaige ärztliche und Verfahrenskosten, den Gegenwert der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie etwaige im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Todesfall an Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen entstandene Schäden.

19. Sicherheit der Datenverarbeitung

19.1. Für die Anmeldung zum Newsletter auf der Website des Dienstleisters ist die Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse erforderlich. Mit der Anmeldung zum Newsletter stimmt der Nutzer der Verarbeitung der angegebenen Daten zu. Der Dienstleister verarbeitet die Daten so lange, bis die betroffene Person deren Löschung verlangt.

19.2. Jeder Newsletter enthält einen direkten Link zur Abmeldung; eine Abmeldung ist auch über die Website möglich.

19.3. Für die Richtigkeit der angegebenen personenbezogenen Daten ist der Nutzer verantwortlich.

19.4. Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Übermittlung, Veröffentlichung, Löschung oder Vernichtung sowie vor versehentlicher Vernichtung und Beschädigung.

19.5. Der Dienstleister gewährleistet gemeinsam mit den Betreibern der Server die Sicherheit der Daten.

19.6. Auf die vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich die Mitarbeiter des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zugreifen. Personenbezogene Daten werden vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung außer an die genannten Personen nicht an Dritte weitergegeben.

19.7. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der auf der Website verfügbaren „Datenschutzerklärung“ oder können unter [email protected] angefordert werden.

19.8. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister aufgrund gesetzlicher Ermächtigung verpflichtet ist, personenbezogene Daten an die anfragende Behörde herauszugeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Gegen eine auf einem Gesetz, einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beruhende Datenübermittlung kann der Nutzer keinen Einwand erheben.

20. Vertraulichkeit

20.1. Der Dienstleister ist bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Öffentlichkeit von Daten von öffentlichem Interesse zu handeln.

20.2. Die Parteien vereinbaren, dass – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, der Daten von öffentlichem Interesse und der aus öffentlichem Interesse zugänglichen Daten – sämtliche Informationen und Daten über die andere Partei, von denen sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Erfüllung oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten Kenntnis erlangen, die die andere Partei noch nicht veröffentlicht hat und/oder deren Mitteilung nachteilige Folgen für die andere Partei oder eine mit ihr verbundene Person haben könnte, zu einer nachteiligen Beurteilung führen könnte oder deren finanzielle, wirtschaftliche oder marktbezogene Interessen beeinträchtigen oder gefährden könnte, als Geschäftsgeheimnis (im Folgenden: Geheimnis) zu behandeln sind und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages verwendet werden dürfen und unbefugten Personen nicht zugänglich gemacht werden dürfen [insbesondere der Presse, den Medien, anderen Nachrichten-, Kommunikations- oder Medienorganisationen oder -personen, sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Tiktok) usw.]. Die Parteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Informationen, die als Geheimnis gelten, weder veröffentlichen noch unbefugten Personen übermitteln oder solchen Personen zugänglich machen.

20.3. Die Vertraulichkeitspflicht der Parteien besteht im Falle der Beendigung des Vertrags aus beliebigem Grund ab dem letzten Tag des Rechtsverhältnisses auf unbestimmte Zeit fort.

20.4. In den vorstehend nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des Gesetzes LIV von 2018 über Geschäftsgeheimnisse.

21. Höhere Gewalt

23.1. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis, jeder Umstand oder Fall, der nicht vorhersehbar ist, von der Partei oder den Parteien nicht abgewendet werden kann und die Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Rechte oder Pflichten der Partei oder Parteien ausschließt (im Folgenden: Höhere Gewalt). Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Seiten des Dienstleisters:

  • Naturkatastrophen: Erdbeben, Großbrände, Epidemien, Dürre, Frostschäden, Überschwemmungen, Stürme, Blitzeinschläge usw.;
  • bestimmte politische und gesellschaftliche Ereignisse: wie Krieg, Revolution, Aufstand, Sabotage, Sperrung von Verkehrswegen (Flughäfen);
  • bestimmte staatliche Maßnahmen, epidemiologische Beschränkungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Devisenbeschränkungen, Embargos, Boykotte und Ähnliches;
  • schwere Betriebsstörungen;
  • radikale Marktveränderungen, die eine vertragsgemäße Leistung unmöglich machen (wie drastische Preissteigerungen, eine außergewöhnliche Schwächung der Zahlungswährung usw.).

Im Falle des Eintritts höherer Gewalt ist der Dienstleister verpflichtet, die andere Partei über das eingetretene Ereignis sowie darüber zu informieren, inwieweit dieses die Erbringung der von ihm angebotenen Dienstleistung beeinflusst. Im Übrigen ist der Dienstleister verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die entstandene Situation zu bewältigen.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

22.1. Der Dienstleister erbringt seine Dienstleistungen auf dem Gelände des Hotels gegenüber den Personen, die diese in Anspruch nehmen (Erfüllungsort).

22.2. Die Parteien werden etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zunächst auf gütlichem Wege zu lösen versuchen. Führt dies innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Parteien – abhängig vom Streitwert – für die Entscheidung des Rechtsstreits die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Sopron bzw. des Gerichtshofs Győr.

23. Daten der Besucher der Website des Dienstleisters

23.1. Beim Besuch der vom Dienstleister betriebenen Website werden weder die IP-Adresse des Nutzers noch andere personenbezogene Daten erfasst. Während des Besuchs der Website ist die Suche frei und anonym möglich. Der Dienstleister verwendet den anonymen Internetbesuch ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung seiner Internetpräsenz; die erfassten Daten enthalten keinerlei personenbezogene Daten.

23.2. Der Dienstleister behandelt sämtliche Daten und Tatsachen über die Nutzer vertraulich und verwendet sie ausschließlich für eigene Forschungs- und Statistikzwecke.

23.3. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für bereits gelöschte frühere Seiten, die dennoch mithilfe von Internetsuchmaschinen archiviert wurden. Für deren Entfernung muss der Betreiber der Suchmaschine sorgen.

24. Newsletter

Bei der Anmeldung zum Newsletter stimmt der Nutzer durch die freiwillige Angabe seines Namens und seiner E-Mail-Adresse zu, dass ihm die MSF Hotel Management Kft. elektronische Nachrichten zusendet. Die MSF Hotel Management Kft. gewährleistet, dass der Nutzer den Newsletter jederzeit über [email protected] abbestellen kann.